Schiffmändli - Ernst Mändli AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemein

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für jegliche Rechtsgeschäfte, die zwischen der Ernst Mändli AG und dem Kunden entstehen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.1 Vertragsabschluss

Die Buchung kann telefonisch, schriftlich, online oder persönlich erfolgen. Der Vertrag ist gültig, wenn der Kunde die Bestätigung schriftlich erhalten hat. Ein Widerruf ist innert
3 Tagen nach Vertragsabschluss möglich.

1.2 Haftung

Die Ernst Mändli AG haftet für den Schaden, den Arbeitnehmende oder andere Hilfspersonen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtung unter gebotener Sorgfalt verursacht haben. Handelt ein Teilnehmender fahrlässig oder missachtet die Sicherheitsanweisungen des Personals oder angebrachten Beschilderungen, ist die Haftung der Ernst Mändli AG ausgeschlossen. Die Ernst Mändli AG haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden in Zusammenhang mit Leistungen des Dritten entstehen.

Allfällige Schadenersatzforderungen sind an den Dritten zu richten.

2 Schiffsfahrten: Allgemein

2.1 Reservierung

Sobald der Kunde das Ticket für die Kurs-/Eventfahrt oder die Reservationsbestätigung für die Extrafahrt erhalten hat, gilt die Reservierung als verbindlich.

Der Begriff «Kursfahrten» umfasst die «3A 30 Minuten Rundfahrt», die «3B Grosse Rundfahrt» sowie die«3B Kursschiff zum Rheinfall». Der Begriff «Eventfahrten» umfasst das «Rheinfall- Brunchschiff», «Schiff & Wein», die «Schleusenfahrt nach Eglisau» sowie das «Rheinfall-Feuerwerk».

2.2 Verpflichtung des Kunden

Die bestätigten Abfahrtszeiten müssen strikt eingehalten werden. Bestelltes Essen (Getränke, Apéro, usw.) muss in jedem Fall bezahlt werden. Das Anbringen von Schiffs- Dekorationen muss vorab mit der Ernst Mändli AG besprochen und bewilligt werden.

2.3 Weitere Vertragsbestimmungen

Bei zwingenden Gründen (ungünstige meteorologische Bedingungen, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, technische Probleme, etc.) kann die Fahrt geändert oder abgesagt werden. Für die Einhaltung der bestätigten Fahrzeit wird keine Gewähr übernommen. Im Falle einer Absage erhält der Kunde den Kaufpreis rückerstattet.

2.4 Transport von Hunden und Fahrräder

Auf den Kursfahrten fahren Hunde kostenlos mit, sofern sie gut sozialisiert und kurz angeleint sind. Der Hund hat dabei ein trockenes Fell zu haben und darf nicht auf der Sitzfläche Platz nehmen. Das Mitführen von Hunden ist auf Eventfahrten nicht gestattet.

Fahrräder benötigen ein Kinderticket. Es besteht keine Transportpflicht von Fahrrädern.

3 Kursfahrten

3.1 Absage durch Kunde

Die Umbuchung/Stornierung einer bestätigten Kursfahrt kann bis 48 Stunden vor Abfahrt schriftlich oder telefonisch erfolgen. Im Falle einer Stornierung wird 85 % des Kaufpreises rückerstattet.

3.2 Verspätung des Kunden

Falls Sie aufgrund einer Verspätung das Schiff verpassen, ist der Erwerb eines neuen Tickets erforderlich, um an der nächstmöglichen Fahrt teilzunehmen. Eine Geldrückerstattung ist nicht möglich.

4 Eventfahrten

4.1 Absage durch Kunden

Bei einer Absage von einer Eventfahrt durch den Kunden werden folgende Gebühren in Abzug
gebracht:

  • Bei Absagen bis 6 Tage vor dem Veranstaltungstermin, wird eine Bearbeitungsgebühr
    von 15 % abgezogen.
  • Bei Stornierungen von 0 - 4 Tage vor dem Termin kann keine Rückerstattung erfolgen.
  • Bei nachgewiesener Reiseunfähigkeit (Unfall/Krankheit) der betroffenen Person wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 % abgezogen oder die Fahrt umgebucht.

4.2 Verspätung des Kunden

Falls Sie aufgrund einer Verspätung das Schiff verpassen, ist der Erwerb eines neuen Tickets   
erforderlich, um an der nächstmöglichen Fahrt teilzunehmen. Eine Geldrückerstattung ist
nicht möglich.

4.3 Annullierung

Die Ernst Mändli AG behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmendenzahl eine Eventfahrt spätestens 4 Tage vor dem Anlass zu annullieren. In diesem Fall wird dem Kunden, der von ihm bereits bezahlte Betrag zurückerstattet oder es wird ein alternativer Termin für dieselbe Leistung angeboten.

5 Extrafahrten

5.1 Änderung des Vertrages

Schifffahrt

Ändert die in der Reservationsbestätigung aufgeführte Personenzahl, so ist dies schriftlich und unaufgefordert mindestens 5 Tage vor dem Reisetermin schriftlich mitzuteilen. Erscheinen zum Reisetermin weniger Fahrgäste, werden die in der Bestätigung als maximale Teilnehmeranzahl verrechnet. Erscheinen mehr Personen am Reisetag, und es ist genügend Platz auf dem Schiff vorhanden, werden diese zusätzlich verrechnet.  

Für Schulreisen gelten folgende Regelungen: Falls die Schulreise aufgrund von schlechtem Wetter verschoben oder ganz storniert wird, muss dies bis spätestens am Vortag um 10.00 Uhr der Firma Ernst Mändli AG schriftlich und unaufgefordert mitgeteilt werden. Falls wir bis dahin keine Mitteilung erhalten, wird die Schifffahrt automatisch als bestätigt betrachtet. Das Schiff wird entsprechend für Sie bereitgestellt und die Schifffahrt wird ebenso verrechnet.

Konsumationen

Alle Konsumationen müssen bis spätestens 5 Tage vor dem Reisetermin bestellt werden. Diese Angabe ist massgebend für die Rechnungsstellung. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir bieten die Getränke und Imbisse im Selbstbedienungsmodell an. Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich per Rechnung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. (Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Konsumationen nicht einzeln bei Ihren Gästen einkassieren können.)

Gerne stellen wir Ihnen ab 30 Personen bei einem Apéro (Getränke mit einem Imbiss) kostenlos eine Serviceperson zur Verfügung.

Falls Ihre Gruppe weniger als 30 Personen beinhaltet, und Sie einen Service wünschen, kann dieser optional für CHF 25.00 pro Serviceperson und Fahrstunde dazugebucht werden.

Bei unseren «Partybooten», also bei einer Schifffahrt mit einer «Hauptspeise», ist ein Service beim «Grossen Partyboot» vorgesehen. Beim «Kleinen Partyboot», ist der Tisch gedeckt und das Essen wird vom Bootsführer serviert.

5.2 Absage durch Kunden

Die Annullierung des bestätigten Auftrages muss schriftlich erfolgen. Die Ernst Mändli AG verrechnet folgende Bearbeitungskosten:

  • Bei Absagen bis 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin Pauschal CHF 100.00.
  • Bei Stornierungen von 8 – 20 Tage im Voraus 50% des Auftrages.
  • Und bei 0 – 7 Tage im Voraus 80% des Auftrages.
  • Bei Nichterscheinen wird der bestätigte Betrag in Rechnung gestellt.

5.3 Verspätung des Kunden

Jegliche Verspätung ist der Ernst Mändli AG umgehend telefonisch mitzuteilen. Falls es der Fahrplan zulässt, kann das Schiff auf Sie warten. Dafür werden CHF 60.00 pro Schiff und halbe Stunde verrechnet. Falls es durch die Verspätungen zu Engpässen in unserem Fahrplan kommt, kann die Fahrt auch gekürzt oder ganz gestrichen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt vollumfänglich gemäss der Bestätigung.

6 Zahlungen

6.1 Allgemein

Massgebend zur Berechnung der Annullationsfrist ist das Eintreffen der schriftlichen Mitteilung bei uns. Beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

6.2 Kursfahrten

Die Bezahlung für die Kursfahrten «3A 30 Minuten Rundfahrt» und die «3B Grosse Rundfahrt» erfolgt online oder beim Ticketschalter vor Ort. Die Bezahlung für die «3B Kursschiff zum Rheinfall» erfolgt online oder beim Schiffsführer direkt auf dem Schiff mit Kreditkarte oder in Bar.

6.3 Eventfahrten

Die Eventfahrten «Rheinfall Brunchschiff», «Schiff & Wein», «Schleusenfahrt nach Eglisau» sowie das «Rheinfall-Feuerwerk» werden ausschliesslich online gebucht und bezahlt.

6.4 Extrafahrten

Für Extrafahrten (auch Schulreisen) stellen wir nach dem Anlass eine Gesamtrechnung per Mail aus. Rechnungen werden in Schweizer Franken (CHF) oder EURO (EUR) inkl. dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz ausgestellt.

Andere Arten der Bezahlung müssen vorgängig abgesprochen und von der Ernst Mändli AG bestätigt werden. Nach erfolgter Rechnungsstellung ist eine Zahlung mit Gutscheinen oder Kreditkarte nicht gestattet. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage netto. Wir behalten uns vor, andere Zahlungsfristen inkl. Vorauszahlung schriftlich zu vereinbaren.

7 Verkauf und Reparatur von Booten

7.1 Reservierung

Sobald der Kunde die Bestätigung über den Kauf oder die Revision/Überholung des Bootes erhalten hat, gilt diese als verbindlich.

7.2 Zahlung

Die Rechnung wird üblicherweise in Schweizer Franken (CHF) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgestellt. Nach Bestätigung des Auftrages ist eine Akontozahlung von 70 % zu zahlen. Die Restzahlung ist innert 10 Tagen nach Auslieferung/Abholung fällig.

Wir behalten uns vor, andere Zahlungsfristen inkl. Vorauszahlung schriftlich zu vereinbaren.

7.3 Weiteres

Weiteres gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schweizerischen Bootbauer- Verbandes im Anhang.

8 Schlussbestimmungen

8.1 Recht

Im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Ernst Mändli AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

8.2 Bestandteil

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages.

Nohl, im Februar 2025

AGB als PDF-Datei herunterladen

AGB der Ernst Mändli AG (PDF)

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Wichtige Informationen

Saisonstart unserer Kursfahrten ist am 29. März 2025.

Eine Schifffahrt exklusiv für Sie und Ihre Gäste bieten wir ab März an.